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Erzählfaden · 2 Ereignisse

Google-Kartellrecht

Symbolbild

## Worum es geht Der Streit geht auf 2018 zurück, als die EU-Kommission gegen Google eine Kartellstrafe von damals 4,34 Milliarden Euro verhängte, weil der Konzern Handyherstellern den Bündelzwang von Android-Diensten wie Chrome und Google-Suche auferlegte, um seine Marktmacht abzusichern. Google legte Rechtsmittel ein, ein EU-Gericht senkte die Summe 2022 leicht auf rund 4,1 Milliarden Euro, bestätigte aber den Kern des Vorwurfs. Am 2. Juli 2026 wies der Europäische Gerichtshof die letzte Berufung endgültig ab: Die Strafe ist damit rechtskräftig und bleibt die höchste Kartellbuße in der Geschichte der EU-Kommission. Parallel dazu wächst der Druck in den USA, wo Bundesgerichte Google bereits als Monopolisten bei Websuche und Online-Werbung eingestuft haben und über Abhilfemaßnahmen bis hin zur Weitergabe von Nutzerdaten an Konkurrenten wie KI-Anbieter verhandelt wird. Damit steht Google Mitte Juli 2026 auf beiden Kontinenten unter verschärftem regulatorischem Druck, während sich der Konflikt zunehmend auch auf die Kontrolle über KI-relevante Daten verlagert.

heise onlineEuronewsHandelsblatt

Verlauf im Detail

Donnerstag, 2. Juli 2026Wirtschaft

EuGH bestätigt Rekordstrafe gegen Google

Der Europäische Gerichtshof hat die milliardenschwere Wettbewerbsstrafe gegen Google bestätigt. Damit scheitert der Konzern mit seinem letzten Rechtsmittel gegen die EU-Kartellwächter.

Der Europäische Gerichtshof hat die von der EU-Kommission verhängte Rekordstrafe gegen Google endgültig bestätigt und einen langjährigen Rechtsstreit um die Marktmacht des Konzerns im Kern zugunsten Brüssels entschieden. Im Zentrum steht der Vorwurf, Google habe seine dominante Stellung, unter anderem über die Bündelung eigener Apps und Dienste, missbraucht und Wettbewerber benachteiligt. Aus Sicht der Kommission ist das Urteil ein Signal, dass europäisches Wettbewerbsrecht auch gegen die größten US-Plattformen durchsetzbar ist. Google hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und auf Innovationsleistung und Verbrauchernutzen verwiesen. Die Berichterstattung stützt sich hier vor allem auf die Süddeutsche Zeitung, weshalb die Perspektive der Gegenseite nur knapp durchscheint. Das Urteil reiht sich in eine Serie europäischer Kartellverfahren gegen Google ein und dürfte die Debatte über die Regulierung digitaler Marktmacht weiter befeuern.

Süddeutsche Zeitung

Mittwoch, 1. Juli 2026TechnologieSchwedisches Gericht: Google muss Klarna-Tochter 1,5 Milliarden Dollar zahlen

Schwedisches Gericht: Google muss Klarna-Tochter 1,5 Milliarden Dollar zahlen

Ein schwedisches Gericht hat Google zu rund 14,3 Milliarden Kronen (etwa 1,5 Milliarden Dollar) Schadenersatz verurteilt. Kläger war der zu Klarna gehörende Preisvergleichsdienst PriceRunner in einem Kartellverfahren.

Wie Daily Sabah berichtet, hat ein schwedisches Gericht den US-Technologiekonzern Google zur Zahlung von umgerechnet rund 1,5 Milliarden Dollar (etwa 14,3 Milliarden schwedische Kronen) verurteilt. Der Schadenersatz geht an den Preisvergleichsdienst PriceRunner, der zum schwedischen Zahlungsanbieter Klarna gehört. Grundlage ist ein Kartellverfahren, in dem Google vorgeworfen wurde, seine marktbeherrschende Stellung bei der Produktsuche zulasten von Wettbewerbern ausgenutzt zu haben. Das Urteil reiht sich in eine Serie europäischer Kartellentscheidungen gegen Google ein, die dem Konzern die Bevorzugung eigener Dienste in der Suche vorwerfen. Ob Google in Berufung geht, ist offen; eine ausführliche Stellungnahme des Konzerns lag zunächst nicht vor. Die Meldung basiert auf einer einzelnen Agentur-/Medienmeldung.

Daily Sabah

Prognose · Einschätzung
  • Wahrscheinlich60%

    Google legt Berufung ein, das Verfahren zieht sich, das Urteil stärkt aber die Position europäischer Google-Kläger.

  • Schlimmstenfalls15%

    Trotz Urteil ändert Google seine Suchpraktiken kaum, ähnliche Klagen häufen sich ohne echten Marktwandel.

  • Bestenfalls25%

    Das Urteil wird bestätigt und zwingt Google zu fairerem Umgang mit Wettbewerbern in der Produktsuche.